Zollbestimmungen

 

Alle Waren, die über eine Zollgrenze in einen Nicht-EU-Staat ausgeführt werden, müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Zollrelevante Informationen können zum Artikel und dem Besteller in den Stammdaten hinterlegt werden und über Lieferschein und Rechnung (Proformarechnung) automatisiert über diese Dokumente ausgegeben werden.

 

  1. Überblick
  2. Artikelbezogen

    •Warentarifnummer bzw Zolltarifnummer
    •Ursprungsland
    •Gewicht

    Zollinformationen zum Artikel

     

    Adressbezogen

    •Exporthinweistext
    •Ursprungserklärung
    •Umsatzsteueridentnummer
    •ZAZ-Nummer
    •EORI-Nummer
    •Gelangensbestätigung (EU-Export)

    Zollinformationen zur Adresse

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